Eine neue Wohnung, Ratenzahlung oder ein Mobilfunkvertrag. Ohne Schufa geht es nicht. Aktuell speichert sie 554 Millionen Informationen zu 66,2 Millionen Privatpersonen. Doch was genau kommt alles hinein? Wer bekommt welche Auskunft und ist es möglich, einen Eintrag vorzeitig löschen zu lassen?
Was genau steht in der SCHUFA?
Bei über 90% der gespeicherten Personen liegen ausschließlich positive Informationen über vertragsgemäßes Verhalten vor. Dazu zählen Mobilfunkverträge mit Laufzeit, Girokonten, Kredite und Kreditkarten sowie Versandhandelskonten. Diese können bei berechtigtem Interesse Informationen anfordern und informieren die SCHUFA im Gegenzug über Vertragsabschlüsse und Zahlungsausfälle. Dazu zählen allerdings nur offene, ausreichend gemahnte und unbestrittene Zahlungsaufforderungen. Außerdem Name, Geburtsdatum sowie Geburtsort, aktuelle und früheren Anschriften. Ebenfalls eingetragen werden Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen.
Wie lange sind Informationen in der SCHUFA gespeichert?
Möglichkeit zur vorzeitigen Löschung eines negativen SCHUFA-Eintrags
Die neue Regelung ermöglicht Verbrauchern, mit kurzzeitigen finanziellen Engpässen, eine einmalige Zahlungsstörung in ihren langfristigen Auswirkungen zu beeinflussen. Für eine vorzeitige Löschung kommen nur Forderungen in Betracht, die binnen sechs Wochen beglichen wurden und unter der 2.000€ Grenze liegen. Außerdem muss die Übermittlung an die SCHUFA nach dem 01.07.2012 erfolgt sein und es darf sich um keine titulierte Forderung handeln.
Welche verschiedenen SCHUFA Auskünfte gibt es?
Wer kann bei der SCHUFA welche Daten einsehen?
Nur ihr alleine erhaltet die kompletten Daten. Bei allen anfragenden Unternehmen unterscheidet die SCHUFA zwischen A- und B-Vertragspartnern.
A-Vertragspartner sind zum Beispiel Banken, die sämtliche bankrelevanten Negativinformationen einsehen können. Woher genau diese kommen, erfahren sie nicht, da das Unternehmen nicht angezeigt wird. Außerdem sehen sie, ob ein Unternehmen in den letzten zehn Tagen eine Information über euch eingeholt hat.
Zu den B-Vertragspartnern zählen Händler, bei denen Waren auf Rechnung oder Teilzahlung gekauft werden können. Sie erfahren nur von vorliegenden Zahlungsstörungen, ohne zu wissen, in welchem Bereich diese liegen. Lediglich Telekommunikationsunternehmen können positive und negative Informationen aus ihrer Branche einsehen. Auch hier wird kein Unternehmen genannt.